LETRAS

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Stop!

Patentverletzung!

Der Fortschrittsbalken ist patentiert. Als Anwender sind Sie dazu verpflichtet, vor der Ausführung patentierter Software eine Lizenz beim Patentinhaber einzuholen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Programmierer aufgepaßt: Sie müssen Ihren Kunden gegenüber sicherstellen, daß für alle patentierten Algorithmen (z.B. Fortschrittsbalken), derer sich Ihre Software bedient, Lizenzen vorliegen.

Dies ist leider keine Satire!

Das Patent hat die Nummer EP0394160. Es wurde 1990 einem amerikanischen Großunternehmen für Europa erteilt und ist noch bis 2010 gültig (Details hier).

Dies ist nur eins von ca. 30000 europäischen Software-Patenten, die es eigentlich gar nicht geben dürfte, die aber im Nachhinein legalisiert werden sollen.

Informieren Sie sich hier